| |
|
|
1. |
Ich
brauche
Hilfe,
bin
jedoch
in
der
Pflegeversicherung
noch
nicht
eingestuft
Am
besten
Sie
vereinbaren
einen
unverbindlichen
Beratungsbesuch
mit
uns,
da
die
Pflegefachkraft
vor
Ort
einen
Eindruck
gewinnen
kann,
ob
die
Indikation
für
eine
Pflegeeinstufung
vorliegt.
Eine
erfahrene
Kraft
kann
mit
hoher
Wahrscheinlichkeit
die
Pflegestufe
einschätzen.
Unter
Berücksichtigung
der
finanziellen
Grundlagen
können
wir
Ihnen
dann
verschiedene
Möglichkeiten
der
Pflege
aufzeigen.
Den
entsprechenden
Pflegeantrag
können
wir
(wenn
Sie
dies
wünschen)
für
Sie
ausfüllen
und
wegschicken.
Weiterhin
können
wir
abklären,
ob
nicht
andere
Arten
der
Kostendeckung
über
die
Krankenversicherung
oder
das
Sozialamt
in
Frage
kommen.
Wenn
tatsächlicher
Pflegebedarf
besteht,
so
kann
in
der
Regel
noch
am
selben
Tag
die
Pflege
aufgenommen
werden.
(Zum
Anfang)
|
|
2. |
Wie
lange
dauert
es
von
der
Antragstellung
bis
zur
Einstufung?
Nach
der
Abgabe
des
Pflegeversicherungsantrags
dauert
es
ca.
4
Wochen
bis
der
MDK
(Medizinischer
Dienst
der
Krankenkassen)
die
Begutachtung
durchführt.
Dazu
meldet
sich
der
MDK
ca.
1
Woche
vorher
schriftlich
an.
Nach
der
Begutachtung
dauert
es
weitere
ca.
4
Wochen
,
bis
sie
von
ihrer
Pflegekasse
den
schriftlichen
Bescheid
der
eventuellen
Einstufung
bekommen.
(Zum
Anfang)
|
|
3. |
Muss ich in der Zwischenzeit die Einsätze
bezahlen?
Wenn nach unserer Ansicht eine Einstufung
wahrscheinlich ist , werden wir die Rechnungen bis zur endgültigen Einstufung
zurückhalten und anschließend
direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Wenn jedoch die erteilte Pflegestufe nicht
zur Deckung der Pflegekosten ausreicht, müssen wir ihnen spätestens zu diesem
Zeitpunkt die anteiligen Pflegekosten in Rechnung stellen.(Zum
Anfang)
|
|
4. |
Muss
ich
mit
einer
Zuzahlung
rechnen?
Auch
wenn
die
soziale
Pflegeversicherung
eine
enorme
Verbesserung
zu
früher
darstellt,
deckt
sie
nicht
immer
alle
Kosten
für
den
Versicherten
ab.
Eine
Zuzahlung
hängt
ausschließlich
von
ihrem
Pflegebedarf
ab.
Nach
einem
Beratungsgespräch
können
wir
Ihnen
einen
recht
genauen
Kostenvoranschlag
erstellen
aus
dem
hervorgeht
wieviel
Sie
evtl.
zuzahlen
bzw.
von
der
Pflegeversicherung
erstattet
bekommen.
(Zum
Anfang)
|
|
5. |
Was
ist
wenn
der
Pflegeantrag
abgelehnt
wird?
Sollte
Ihrem
Antrag
nicht
stattgegeben
werden,
bzw.
eine
in
unseren
Augen
zu
niedrige
Pflegeeinstufung
erfolgen,
so
unterstützen
wir
Sie
gerne
dabei,
die
vorhandenen
Rechtsmittel
auszuschöpfen.
Wir
haben
allerdings
in
den
letzten
Jahren
recht
gute
Erfahrungen
mit
den
Einstufungen
des
MDK
gemacht,
die
sehr
oft
unserer
Einschätzung
entsprachen.
Bei
einer
entgültigen
Ablehnung
müssen
wir
die
Kosten
für
die
Pflegeeinsätze
jedoch
Ihnen
in
Rechnung
stellen.
(Zum
Anfang)
|
|
6. |
Ich
muß
zuzahlen
-
meine
Rente
reicht
dazu
jedoch
nicht
aus.
Wenn
Sie
keine
größeren
Geldbeträge
ihr
eigen
nennen
(ein
eigenes
"normales"
Haus
dürfen
Sie
jedoch
besitzen)
und
das
Sozialamt
ihren
Pflegebedarf
anerkennt
übernimmt
es
die
restlichen
Pflegekosten.
Bei
der
Antragstellung
helfen
wir
Ihnen
gerne.
(Zum
Anfang)
|
|
7. |
Was
ist,
wenn
ich
weniger
Leistungen
in
Anspruch
nehme
als
die
Pflegestufe
abdeckt?
Dann
bekommen
sie
ein
"anteiliges"
Pflegegeld
ausbezahlt.
Als
Beispiel:
Wenn
der
Pflegedienst
70
%
der
Pflegesachleistung
(
In
Pflegestufe
II
980,-€ ) abrechnet, bekommen Sie noch 30% des Pflegegeldes ( In Pflegestufe II
410
€)
ausbezahlt.
(Zum
Anfang)
|
|
8. |
Was
ist,
wenn
ich
mehr
Leistungen
in
Anspruch
nehme
als
die
Pflegestufe
abdeckt?
Dann
müssen
sie
den
die
Pflegestufe
übersteigenden
Betrag
zuzahlen.
Sollten
Sie
diesen
Betrag
nicht
aufbringen
können,
besteht
die
Möglichkeit
der
Kostenübernahme
durch
das
Sozialamt.
Bei
der
Antragstellung
helfen
wir
Ihnen
gerne.
(Zum
Anfang)
|
|
9. |
Ich
beziehe
Pflegegeld
und
muss
nun
einen
Überprüfungseinsatz
nachweisen
–
was
muss
ich
tun?
Überprüfungseinsätze
nach
§
37,
SGB
XI
kann
jeder
zugelassene
Pflegedienst
durchführen.
Sie
dienen
der
Qualitätssicherung
und
der
Beratung
von
pflegenden
Angehörigen.
Bei
Pflegestufe
I
und
II
muss
dies
alle
6
Monate,
bei
Pflegestufe
III
alle
3
Monate
unaufgefordert
der
Krankenkasse
nachgewiesen
werden,
sonst
droht
Leistungskürzung
oder
sogar
–
Streichung.
Rufen
Sie
uns
an
und
vereinbaren
Sie
einen
Termin.
Dieser
Einsatz
kann
vom
Pflegedienst
direkt
mit
der
Pflegekasse
abgerechnet
werden
(Ausnahme
Privatversicherte).
Die
Einsatzkosten
von
€16
bei
Stufe
I
und
II
und
€18,50
bei
Stufe
III
werden
nicht
vom
Pflegegeld
abgezogen,
sondern
zusätzlich
bezahlt.
Wenn
Sie
es
wünschen,
nehmen
wir
Sie
in
unsere
Datenbank
auf,
so
dass
Sie
automatisch
rechtzeitig
an
den
nächsten
Termin
erinnert
werden.
(Zum
Anfang)
|
|
10. |
Wieviele
Pflegekräfte
kommen
zu
mir,
wenn
ich
von
der
GeBomed
gepflegt
werde?
Unser
Motto
ist:
Die
ganz
persönliche
Pflege.
Daher
kommen
zu
Ihnen
z.B.
im
Frühdienst
nur
2
-
3
Pflegekräfte.
Nur
eine
Pflegekraft
ist
leider
nicht
möglich
,
ja
sogar
unseriös:
Denn
jeder
Mensch
braucht
einmal
Urlaub
oder
ein
freies
Wochenende
oder
wird
einmal
krank.
(Zum
Anfang)
|
|
11. |
Wann
brauchen
Sie
einen
Haustürschlüssel
von
mir?
Wenn
Sie
nicht
mehr
in
der
Lage
sind
die
Haustür
selbständig
zu
öffnen
,
oder
es
Ihnen
viel
Mühe
bereitet
und
kein
Angehöriger
oder
Bekannter
ständig
anwesend
ist.
Wenn
Sie
alleinstehend
sind
,
sollten
sie
frühzeitig
daran
denken
,
einer
Person
ihres
Vertrauens
(oder
dem
Pflegedienst)
einen
Schlüssel
auszuhändigen
-
falls
sie
im
Notfall
einmal
dringend
Hilfe
benötigen,
kann
dies
wertvolle
Zeit
sparen!
Im
übrigen
sind
ihre
Schlüssel
bei
uns
in
sicherer
Verwahrung:
Sie
werden
nach
Dienstschluß
in
einem
abschließbaren
Schrank
aufbewahrt
und
sind
selbst
im
Verlustfall
kein
Risiko
für
Sie:
Die
Schlüssel
sind
nur
mit
Codenummern
versehen
und
können
somit
nicht
mit
Ihnen
in
Verbindung
gebracht
werden.
(Zum
Anfang)
|
|
12. |
Die
Person,
die
mich
betreut
geht
in
Urlaub
–
was
kann
ich
tun?
Für den Ersatz von Pflegepersonen (wegen
Urlaub, Krankheit etc.) stehen jedem Pflegebedürftigen Mittel bis zu € 1.470
(je
nach
Pflegestufe)
im
Jahr
auf
Antrag
zur
Verfügung.
Damit
lassen
sich
die
Kosten
für
einen
Pflegedienst
oder
aber
teilweise
die
Kosten
für
eine
stationäre
Unterbringung
(Kurzzeitpflege)
decken.
(Zum
Anfang)
|
|
13. |
Kann
ich
jederzeit
ihre
Dienste
abbestellen,
oder
gibt
es
Kündigungsfristen?
Die
Kündigungsfristen
sind
im
Pflegevertrag,
den
jeder
Patient
erhält
(Vorschrift
der
Pflegeversicherung)
festgeschrieben.
Sollte
das
Vertrauensverhältnis
jedoch
gestört
sein
,
werden
wir
nicht
auf
deren
Einhaltung
bestehen.
Das
ist
bisher
jedoch
in
der
gesamten
Firmengeschichte
noch
nicht
vorgekommen.
(Zum
Anfang)
|
|
14. |
Bekomme
ich
einen
Pflegevertrag?
Alle
Patienten
erhalten
einen
Pflegevertrag,
aus
dem
die
vereinbarten
Leistungen,
die
Preise
und
die
Kündigungsfristen
hervorgehen.
(Zum
Anfang)
|
|
15. |
Ich
möchte
am
liebsten
nur
weibliches
Pflegepersonal
–
geht
das?
Im
Bereich
der
Körperpflege
respektieren
wir
den
Wunsch
nach
einer
gleichgeschlechtlichen
Pflegekraft.
Bei
einfachen
Behandlungspflegen
(Medikamentengabe,
Insulininjektionen,
Verbandswechsel
außerhalb
des
Intimbereichs
etc.)
halten
wir
dies
jedoch
für
nicht
unbedingt
notwendig.
(Zum
Anfang)
|
|
16. |
Was
kann
ich
tun,
wenn
ich
eine
Pflegekraft
nicht
mag?
Auch
das
kann
passieren.
Ohne
dass
eine
Pflegekraft
etwas
falsch
macht,
kann
man
sie/ihn
einfach
nicht
leiden.
Wenn
dies
der
Fall
ist,
sollte
man
einfach
anrufen.
Wir
wissen,
dass
bei
einer
so
persönlichen
Angelegenheit
wie
Pflege
die
Chemie
eine
große
Rolle
spielt
und
werden
versuchen,
darauf
Rücksicht
zu
nehmen.
(Zum
Anfang)
|
|
17. |
Ich
brauche
Pflegehilfsmittel
(Krankenbett,
Badewannenlifter
etc.)
–
können
Sie
mir
helfen?
Wir
besorgen
Ihnen
alle
genehmigungsfähigen
Hilfsmittel
in
kürzester
Zeit.
Wir
bestellen
die
Rezepte
beim
Hausarzt
und
schauen,
welches
Sanitätshaus
liefern
kann.
In
Notfällen
haben
wir
auch
bestimmte
Hilfsmittel
(Inkontinenzartikel,
etc.)
in
unserem
Bestand,
so
dass
von
unserer
Seite
selten
Engpässe
entstehen
können.
Für
unsere
Patienten
besorgen
wir,
wenn
kein
Bekannter
oder
Angehöriger
dies
übernehmen
möchte,
selbstverständlich
auch
alle
Medikamente
aus
der
Apotheke.
(Zum
Anfang)
|
|
18. |
Liefern
Sie
auch
Essen
auf
Rädern,
Notrufsysteme
usw.?
Es
gibt
in
Goch
genügend
Anbieter
für
diese
Dienste.
Daher
möchten
wir
sie
lieber
unabhängig
beraten
als
ein
zusätzliches
eigenes
System
auf
den
Markt
zu
bringen.
Wenn
Sie
an
Essen
auf
Rädern
Interesse
haben,
kümmern
wir
uns
gerne
darum,
dass
Sie
von
verschiedenen
Anbietern
Probemenüs
bekommen
und
dann
selbst
wählen.
Es
gibt
Metzgereien
die
die
Nachbarschaft
mit
sehr
hochwertigen
und
abwechslungsreichen
Mahlzeiten
beliefern.
Wir
versuchen
all
dies
in
Betracht
zu
ziehen
und
unsere
Patienten
so
gut
wie
möglich
zu
beraten.
(Zum
Anfang)
|
|
19. |
Kann
ich
bei
Ihnen
auch
hauswirtschaftliche
Versorgung
bekommen
Selbstverständlich.
Da
die
Hauswirtschaftskräfte
durch
uns
versichert
sind
,
sind
sie
etwas
teurer
als
private
,
nicht
versicherte
Reinigungskräfte.
Sollten
sie
jedoch
in
eine
Pflegestufe
eingestuft
sein
,
sind
unsere
Kräfte
meist
günstiger.
Zusätzlich
haben
Sie
die
Sicherheit
,
das
auch
im
Urlaub
und
Krankheitsfall
eine
Ersatzkraft
für
Sie
zur
Verfügung
steht.
(Zum
Anfang)
|
|
20. |
Ich
brauche
nur
Beratung
bei
der
Pflege
meines
Angehörigen,
helfen
Sie
mir?
Gerne.
Rufen
Sie
an
und
vereinbaren
Sie
einen
Termin.
(Zum
Anfang)
|
|
21. |
Können
sie
sofort
mit
der
Pflege
beginnen?
In
Notfällen
können
wir
mit
der
Pflege
auch
innerhalb
weniger
Stunden
beginnen.
Sollte
es
jedoch
möglich
sein
,
bitten
wir
um
eine
Planungszeit
von
einem
Tag.
(Zum
Anfang)
|
|
22. |
Ich
möchte
nur
eine
bestimmte
Schwester
zur
Pflege
haben
–
geht
das?
Nein,
leider
nicht.
Bei
uns
arbeiten
zur
Zeit
ca.
28
Pflegekräfte,
die
mal
frei
haben,
in
Urlaub
gehen,
selten
krank
werden
und
deshalb
nicht
immer
eingesetzt
werden
können.
Wenn
Sie
aber
jemanden
besonders
mögen,
freuen
wir
uns
und
versuchen
sie/ihn
so
oft
es
geht
bei
Ihnen
einzusetzen.
(Zum
Anfang)
|
|
23. |
Sind
Sie
pünktlich?
Wir
haben
unseren
Pflegedienst
so
organisiert,
das
wir
Ihnen
ein
hohes
Maß
an
Pünktlichkeit
zusichern
können.
Konkret
heißt
das:
In
90%
der
Einsätze
weichen
wir
nicht
mehr
als
10
Minuten
vom
vereinbarten
Zeitpunkt
ab!
Wir
geben
jedoch
zu
bedenken
,
das
wir
mit
Menschen
zu
tun
haben
und
sich
Pflegeeinsätze
somit
nur
bis
zu
einem
gewissen
Grad
planen
lassen.
Wenn
es
einem
Patienten
nicht
gut
geht
,
werden
wir
ihm
die
Hilfe
zukommen
lassen
,
die
er
benötigt.
Sollte
dies
zu
einer
Verzögerung
von
mehr
als
30
Minuten
bei
den
nachfolgenden
Patienten
führen,
werden
Sie
telefonisch
darüber
informiert.
(Zum
Anfang)
|
|
24. |
Kann
ich
Sie
im
Notfall
nachts
anrufen?
Sollte
es
sich
um
einen
pflegerischen
Notfall
handeln,
rufen
Sie
unsere
24
Stunden
Rufbereitschaft
an.
Bei
medizinischen
Notfällen
(Herzinfarkt,
Atemnot
etc.)
sollten
Sie
allerdings
lieber
den
Notarzt
verständigen.
Wenn
sich
unsere
Patienten
nicht
sicher
sind
,
können
sie
gerne
erst
unsere
Rufbereitschaft
um
Rat
fragen.
(Zum
Anfang)
|
|
25. |
Haben
Sie
eine
Kassenzulassung?
Ja,
bei
allen
deutschen
Kranken-
und
Pflegekassen.
(Zum
Anfang)
|
|
26. |
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Vor Beginn der Pflege erhalten sie von uns
einen detaillierten Kostenvoranschlag.
(Zum
Anfang)
|
|
27. |
Ich
brauche
noch
mehr
Informationen
Kein
Problem
,
klicken
Sie
hier
um
uns
ein
E-Mail
mit
Ihrer
Frage
zu
senden.
Wir
werden
versuchen,
Sie
umgehend
zu
beantworten.
Alternativ
können
Sie
auch
im
Menüpunkt
"Kontakt"
den
jeweiligen
Ansprechpartner
direkt
anschreiben
oder
uns
einfach
anrufen.
(Zum
Anfang)
|