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              23.02.2012

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1. Ich brauche Hilfe, bin jedoch in der Pflegeversicherung noch nicht eingestuft
2. Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Einstufung?
3. Muss ich in der Zwischenzeit die Einsätze bezahlen?
4. Muss ich mit einer Zuzahlung rechnen?
5. Was ist wenn der Pflegeantrag abgelehnt wird?
6. Ich muß zuzahlen - meine Rente reicht dazu jedoch nicht aus.
7. Was ist, wenn ich weniger Leistungen in Anspruch nehme als die Pflegestufe abdeckt?
8. Was ist, wenn ich mehr Leistungen in Anspruch nehme als die Pflegestufe abdeckt?
9. Ich beziehe Pflegegeld und muss nun einen Überprüfungseinsatz nachweisen – was tun?
10. Wieviele Pflegekräfte kommen zu mir, wenn ich von der GeBomed gepflegt werde?
11. Wann brauchen Sie einen Haustürschlüssel von mir?
12. Die Person, die mich betreut geht in Urlaub – was kann ich tun?
13. Kann ich jederzeit ihre Dienste abbestellen, oder gibt es Kündigungsfristen?
14. Bekomme ich einen  Pflegevertrag ?
15. Ich möchte am liebsten nur weibliches Pflegepersonal – geht das?
16. Was kann ich tun , wenn ich eine Pflegekraft nicht mag?
17. Ich brauche Pflegehilfsmittel (Krankenbett, Badewannenlifter etc.) – können sie mir helfen?
18. Liefern Sie auch Essen auf Rädern, Notrufsysteme etc.?
19. Kann ich bei Ihnen hauswirtschaftliche Versorgung bekommen?
20. Ich brauche nur Beratung bei der Pflege meines Angehörigen - Helfen Sie mir?
21. Können Sie sofort mit der Pflege beginnen?
22. Ich möchte nur eine bestimmte Schwester zur Pflege haben – geht das?
23. Sind Sie pünktlich?
24. Kann ich Sie im Notfall nachts anrufen?
25. Haben Sie eine Kassenzulassung?
26. Gibt es versteckte Kosten?

27.

Ich brauche noch mehr Informationen.
   

1.

Ich brauche Hilfe, bin jedoch in der Pflegeversicherung noch nicht eingestuft

Am besten Sie vereinbaren einen unverbindlichen Beratungsbesuch mit uns, da die Pflegefachkraft vor Ort einen Eindruck gewinnen kann, ob die Indikation für eine Pflegeeinstufung vorliegt. Eine erfahrene Kraft kann mit hoher Wahrscheinlichkeit die Pflegestufe einschätzen. Unter Berücksichtigung der finanziellen Grundlagen können wir Ihnen dann verschiedene Möglichkeiten der Pflege aufzeigen. Den entsprechenden Pflegeantrag können wir (wenn Sie dies wünschen) für Sie ausfüllen und wegschicken. Weiterhin können wir  abklären, ob nicht andere Arten der Kostendeckung über die Krankenversicherung oder das Sozialamt in Frage kommen. Wenn tatsächlicher Pflegebedarf besteht, so kann in der Regel noch am selben Tag die Pflege aufgenommen werden. (Zum Anfang)

 

2.

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Einstufung?

Nach der Abgabe des Pflegeversicherungsantrags dauert es ca. 4 Wochen bis der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) die Begutachtung durchführt. Dazu meldet sich der MDK ca. 1 Woche vorher schriftlich an. Nach der Begutachtung dauert es weitere ca. 4 Wochen , bis sie von ihrer Pflegekasse den schriftlichen Bescheid der eventuellen Einstufung bekommen. (Zum Anfang)

 

3.

Muss ich in der Zwischenzeit die Einsätze bezahlen?

Wenn nach unserer Ansicht eine Einstufung wahrscheinlich ist , werden wir die Rechnungen bis zur endgültigen Einstufung zurückhalten  und anschließend direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Wenn jedoch die erteilte Pflegestufe nicht zur Deckung der Pflegekosten ausreicht, müssen wir ihnen spätestens zu diesem Zeitpunkt die anteiligen Pflegekosten in Rechnung stellen.(Zum Anfang)

 

4.

Muss ich mit einer Zuzahlung rechnen?

Auch wenn die soziale Pflegeversicherung eine enorme Verbesserung zu früher darstellt, deckt sie nicht immer alle Kosten für den Versicherten ab. Eine Zuzahlung hängt ausschließlich von ihrem Pflegebedarf ab. Nach einem Beratungsgespräch können wir Ihnen einen recht genauen Kostenvoranschlag erstellen aus dem hervorgeht wieviel Sie evtl. zuzahlen bzw. von der Pflegeversicherung erstattet bekommen. (Zum Anfang)

 

5. Was ist wenn der Pflegeantrag abgelehnt wird?

Sollte Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden, bzw. eine in unseren Augen zu niedrige Pflegeeinstufung erfolgen, so unterstützen wir Sie gerne dabei, die vorhandenen Rechtsmittel auszuschöpfen. Wir haben allerdings in den letzten Jahren recht gute Erfahrungen mit den Einstufungen des MDK gemacht, die sehr oft unserer Einschätzung   entsprachen. Bei einer entgültigen Ablehnung müssen wir die Kosten für die Pflegeeinsätze jedoch Ihnen in Rechnung stellen. (Zum Anfang)

 

6. Ich muß zuzahlen - meine Rente reicht dazu jedoch nicht aus.

Wenn Sie keine größeren Geldbeträge ihr eigen nennen (ein eigenes "normales" Haus dürfen Sie jedoch besitzen) und das Sozialamt ihren Pflegebedarf anerkennt übernimmt es die restlichen Pflegekosten. Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne.  (Zum Anfang)

 

7. Was ist, wenn ich weniger Leistungen in Anspruch nehme als die Pflegestufe abdeckt?

Dann bekommen sie ein "anteiliges" Pflegegeld ausbezahlt. Als Beispiel: Wenn der Pflegedienst 70 % der Pflegesachleistung ( In Pflegestufe II   980,-€ ) abrechnet, bekommen Sie noch 30% des Pflegegeldes ( In Pflegestufe II  410 €) ausbezahlt. (Zum Anfang)

 

8. Was ist, wenn ich mehr Leistungen in Anspruch nehme als die Pflegestufe abdeckt?

Dann müssen sie den die Pflegestufe übersteigenden Betrag zuzahlen. Sollten Sie diesen Betrag nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Sozialamt. Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne. (Zum Anfang)

 

9. Ich beziehe Pflegegeld und muss nun einen Überprüfungseinsatz nachweisen – was muss ich tun?

Überprüfungseinsätze nach § 37, SGB XI kann jeder zugelassene Pflegedienst durchführen. Sie dienen der Qualitätssicherung und der Beratung von pflegenden Angehörigen. Bei Pflegestufe I und II muss dies alle 6 Monate, bei Pflegestufe III alle 3 Monate unaufgefordert der Krankenkasse nachgewiesen werden, sonst droht Leistungskürzung oder sogar – Streichung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Dieser Einsatz kann vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden (Ausnahme Privatversicherte). Die Einsatzkosten von €16 bei Stufe I und II und €18,50 bei Stufe III werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, sondern zusätzlich bezahlt. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir Sie in unsere Datenbank auf, so dass Sie automatisch rechtzeitig an den nächsten Termin erinnert werden. (Zum Anfang)

 

10. Wieviele Pflegekräfte kommen zu mir, wenn ich von der GeBomed gepflegt werde?

Unser Motto ist: Die ganz persönliche Pflege. Daher kommen zu Ihnen z.B. im Frühdienst nur 2 - 3 Pflegekräfte. Nur eine Pflegekraft ist leider nicht möglich , ja sogar unseriös: Denn jeder Mensch braucht einmal Urlaub oder ein freies Wochenende oder wird einmal krank.  (Zum Anfang)

 

11. Wann brauchen Sie einen Haustürschlüssel von mir?

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind die Haustür selbständig zu öffnen , oder es Ihnen viel Mühe bereitet und kein Angehöriger oder Bekannter ständig anwesend ist. 

Wenn Sie alleinstehend sind , sollten sie frühzeitig daran denken , einer Person ihres Vertrauens (oder dem Pflegedienst) einen Schlüssel auszuhändigen - falls sie im Notfall einmal dringend Hilfe benötigen, kann dies wertvolle Zeit sparen!

Im übrigen sind ihre Schlüssel bei uns in sicherer Verwahrung: Sie werden nach Dienstschluß in einem abschließbaren Schrank aufbewahrt und sind selbst im Verlustfall kein Risiko für Sie: Die Schlüssel sind nur mit Codenummern versehen und können somit nicht mit Ihnen in Verbindung gebracht werden. (Zum Anfang)

 

12. Die Person, die mich betreut geht in Urlaub – was kann ich tun?

Für den Ersatz von Pflegepersonen (wegen Urlaub, Krankheit etc.) stehen jedem Pflegebedürftigen Mittel bis zu € 1.470 (je nach Pflegestufe) im Jahr auf Antrag zur Verfügung. Damit lassen sich die Kosten für einen Pflegedienst oder aber teilweise die Kosten für eine stationäre Unterbringung (Kurzzeitpflege) decken. (Zum Anfang)

 

13. Kann ich jederzeit ihre Dienste abbestellen, oder gibt es Kündigungsfristen?

Die Kündigungsfristen sind im Pflegevertrag, den jeder Patient erhält (Vorschrift der Pflegeversicherung) festgeschrieben. Sollte das Vertrauensverhältnis jedoch gestört sein , werden wir nicht auf deren Einhaltung bestehen. Das ist bisher jedoch in der gesamten Firmengeschichte noch nicht vorgekommen. (Zum Anfang)

 

14. Bekomme ich einen Pflegevertrag?

Alle Patienten erhalten einen Pflegevertrag, aus dem die vereinbarten Leistungen, die Preise und die Kündigungsfristen hervorgehen. (Zum Anfang)

 

15. Ich möchte am liebsten nur weibliches Pflegepersonal – geht das?

Im Bereich der Körperpflege respektieren wir den Wunsch nach einer gleichgeschlechtlichen Pflegekraft. Bei einfachen Behandlungspflegen (Medikamentengabe, Insulininjektionen, Verbandswechsel außerhalb des Intimbereichs etc.) halten wir dies jedoch für nicht unbedingt notwendig. (Zum Anfang)

 

16. Was kann ich tun, wenn ich eine Pflegekraft nicht mag?

Auch das kann passieren. Ohne dass eine Pflegekraft etwas falsch macht, kann man sie/ihn einfach nicht leiden. Wenn dies der Fall ist, sollte man einfach anrufen. Wir wissen, dass bei einer so persönlichen Angelegenheit wie Pflege die Chemie eine große Rolle spielt und werden versuchen, darauf Rücksicht zu nehmen. (Zum Anfang)

 

17. Ich brauche Pflegehilfsmittel (Krankenbett, Badewannenlifter etc.) – können Sie mir helfen?

Wir besorgen Ihnen alle genehmigungsfähigen Hilfsmittel in kürzester Zeit. Wir bestellen die Rezepte beim Hausarzt und schauen, welches Sanitätshaus liefern kann. In Notfällen haben wir auch bestimmte Hilfsmittel (Inkontinenzartikel, etc.) in unserem Bestand, so dass von unserer Seite selten Engpässe entstehen können. Für unsere Patienten besorgen wir, wenn kein Bekannter oder Angehöriger dies übernehmen möchte, selbstverständlich auch alle Medikamente aus der Apotheke. (Zum Anfang)

 

18. Liefern Sie auch Essen auf Rädern, Notrufsysteme usw.?

Es gibt in Goch genügend Anbieter für diese Dienste. Daher möchten wir sie lieber unabhängig beraten als ein zusätzliches eigenes System auf den Markt zu bringen. Wenn Sie an Essen auf Rädern Interesse haben, kümmern wir uns gerne darum, dass Sie von verschiedenen Anbietern Probemenüs bekommen und dann selbst wählen. Es gibt  Metzgereien die die Nachbarschaft mit sehr hochwertigen und abwechslungsreichen Mahlzeiten beliefern. Wir versuchen all dies in Betracht zu ziehen und unsere Patienten so gut wie möglich zu beraten. (Zum Anfang)

 

19. Kann ich bei Ihnen auch hauswirtschaftliche Versorgung bekommen

Selbstverständlich. Da die Hauswirtschaftskräfte durch uns versichert sind , sind sie etwas teurer als private , nicht versicherte Reinigungskräfte. Sollten sie jedoch in eine Pflegestufe eingestuft sein , sind unsere Kräfte meist günstiger. Zusätzlich haben Sie die Sicherheit , das auch im Urlaub und Krankheitsfall eine Ersatzkraft für Sie zur Verfügung steht.  (Zum Anfang)

 

20. Ich brauche nur Beratung bei der Pflege meines Angehörigen, helfen Sie mir?

Gerne. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin. (Zum Anfang)

 

21. Können sie sofort mit der Pflege beginnen?

In Notfällen können wir mit der Pflege auch innerhalb weniger Stunden beginnen. Sollte es jedoch möglich sein , bitten wir um eine Planungszeit von einem Tag. (Zum Anfang)

 

22. Ich möchte nur eine bestimmte Schwester zur Pflege haben – geht das?

Nein, leider nicht. Bei uns arbeiten zur Zeit ca. 28 Pflegekräfte, die mal frei haben, in Urlaub gehen, selten krank werden und deshalb nicht immer eingesetzt werden können. Wenn Sie aber jemanden besonders mögen, freuen wir uns und versuchen sie/ihn so oft es geht bei Ihnen einzusetzen. (Zum Anfang)

 

23. Sind Sie pünktlich?

Wir haben unseren Pflegedienst so organisiert, das wir Ihnen ein hohes Maß an Pünktlichkeit zusichern können. Konkret heißt das: In 90% der Einsätze weichen wir nicht mehr als 10 Minuten vom vereinbarten Zeitpunkt ab! Wir geben jedoch zu bedenken , das wir mit Menschen zu tun haben und sich Pflegeeinsätze somit nur bis zu einem gewissen Grad planen lassen. Wenn es einem Patienten nicht gut geht , werden wir ihm die Hilfe zukommen lassen , die er benötigt. Sollte dies zu einer Verzögerung von mehr als 30 Minuten bei den nachfolgenden Patienten führen, werden Sie telefonisch darüber informiert. (Zum Anfang)

 

24. Kann ich Sie im Notfall nachts anrufen?

Sollte es sich um einen pflegerischen Notfall handeln, rufen Sie  unsere 24 Stunden Rufbereitschaft an. Bei medizinischen Notfällen (Herzinfarkt, Atemnot etc.) sollten Sie allerdings lieber den Notarzt verständigen. Wenn sich unsere Patienten nicht sicher sind , können sie gerne erst unsere Rufbereitschaft um Rat fragen. (Zum Anfang)

 

25. Haben Sie eine Kassenzulassung?

Ja,  bei allen deutschen Kranken- und Pflegekassen. (Zum Anfang)

 

26. Gibt es versteckte Kosten?

Nein. Vor Beginn der Pflege erhalten sie von uns einen detaillierten Kostenvoranschlag. (Zum Anfang)

 

27. Ich brauche noch mehr Informationen

Kein Problem , klicken Sie hier um uns ein E-Mail mit Ihrer Frage zu senden. Wir werden versuchen, Sie umgehend zu beantworten. Alternativ können Sie auch im Menüpunkt "Kontakt" den jeweiligen Ansprechpartner direkt anschreiben oder uns einfach anrufen. (Zum Anfang)